Die Gesellschaft stellt sich vor

Ein erster Hinweis auf die Gesellschaft findet sich in der Zugordnung 1864, damals unter dem Namen Hain- und Mühlwegstraße. Im Laufe der Jahre änderte sich häufiger der Name, bis man sich 1950 auf Männergesellschaft Hain-Strasse. einigte.

In der neunten und letzten Versammlung vor dem Grenzgang, am 11. August 1956 im Saalbau Duchmann wurde ein kleiner Grenzstein feierlich enthüllt. Er trägt die Inschrift:

Gefertigt worden war er von den beiden Steinmetzmeistern und Hainstraßenbürgern Albert Haydn sen. und jun. aus „Hinterländer Marmor“ (Diabas) und der MGH gestiftet (Steinmetzbetrieb Haydn, Hainstr. 79; Nachfolger Uli Haydn, Burschenreiter 1970, 1. Führer der Burschenschaft Balbach 1977). Dieser Grenzstein gehört seitdem zu den Versammlungsutensilien der MGH und hat währen einer Versammlung im Grenzgangsjahr, zusammen mit dem Kroggelche, seinen Stammplatz auf dem Vorstandstisch. Ergänzt wurde die Inschrift seitdem durch die Jahreszahlen der jeweiligen Grenzgänge.

Neubürgern wurde in den Versammlungen die Übung des Huppchens gezeigt. („Huppchen“ abgeleitet vom veralteten Wort widerduppen = dagegen- oder draufstoßen, in unserem Falle mit dem Hinterteil, um dem so Behandelten den Standort für den wichtigen Grenzpunkt „einzubläuen“.)

Ab dem Grenzgang 1963 ist es dann Tradition, dass der Grenzstein einem zu wählenden „Stääschläfer“ in Obhut zu geben ist. Er hat Sorge zu tragen, dass der Stein zu Beginn einer Versammlung seinen Platz auf dem Führertisch findet und – vom Kaffeewärmer geschützt - der Truhe wieder anvertraut wird, bevor das „Erste Gebläs“ „Noch sind nicht die Lerchen wach...“ anstimmt.

Dem Stääschläfer kann ein Unter-Stääschläfer als Adjutant zugeordnet werden, eine Beförderung zum Oberstääschläfer ist nach erfolgter Bewährungszeit möglich.

Ob Ober- oder Unter-, der verantwortliche „Stääschläfer“ hat zu beachten, dass der zweite Teil des zusammengesetzten Begriffes „Stää-schläfer“ nicht vom Verb (ein)-schlafen abgeleitet ist, sondern schleifen im Sinne von wegbewegen eines schweren Gegenstandes bedeutet.

Fehlverhalten kann in diesem Zusammenhang gravierende Folgen für den in die Verantwortung gewählten Bürger bedeuten, was eine Episode aus dem 77er Grenzgang belegen soll:

Bürger Longerich, bereits in der ersten Versammlung in das ehrenvolle Amt berufen, war zu vorgerückter Stunde neben dem Stein eingeschlafen, hatte dessen Verschwinden nicht bemerkt und hatte beim Aufbruch in die heimischen Gemächer die Verantwortung für den Stein vergessen. Er muss sich seines Fehlverhaltens wohl bewusst gewesen sein und hoffte, sich in der folgenden Versammlung trickreich aus der Affäre ziehen zu können. Seine bessere Hälfte, die Bürgerin Longerich, gehörte damals dem Vorstand der Bürgerinnen an und hatte Zugriff auf die aus Pappmaché gefertigte Kopie unseres Steines, welche die Frauen als Spendenbox bis heute nutzen. Er platzierte diese Kopie auf dem Führertisch und glaubte, damit die Gesellschaft täuschen und den fälligen Konsequenzen entgehen zu können. Das gelang selbstverständlich nicht. Einer drohenden empfindlichen Bestrafung entzog er sich mit einem 100 Liter-Räuspern.

(Nachzulesen im Protokollbuch 1977, S. 53)